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Ihre Behandlungsrechnung in neuem Format

Ab dem 1. Januar 2026 wird der Tarmed-Tarif durch den TARDOC-Tarif und die ambulanten Pauschalen abgelöst. Dies wirkt sich auf die meisten medizinischen Rechnungen aus. Betroffen sind Rechnungen von Ihrer Hausarztpraxis, Ihrer Spezialistin oder Ihres Spezialisten und Rechnungen für ambulante Konsultationen und Behandlungen im Spital.

Was ändert sich für mich?


Vorher bestand Ihre Rechnung aus einem Rückforderungsbeleg und einer Seite mit Zahlungsinformationen.
Neu enthält Ihre Rechnung zwei zusätzliche Dokumente:
  • Eine vereinfachte Übersicht über die erhaltenen Leistungen, anhand der Sie Informationen zu Ihren Konsultationen und Behandlungen einfacher überprüfen können. Zögern Sie nicht, im Zweifelsfall Ihre Ärztin oder Ihren Arzt zu kontaktieren.
  • Eine Seite mit QR-Codes, die alle Informationen enthalten, die Ihr Krankenversicherer für die Bearbeitung Ihrer Rechnung benötigt.

Was sende ich an Assura?


Um Ihre Rechnung zu bearbeiten, benötigen wir die folgenden zwei Dokumente:
  • den Rückforderungsbeleg,
  • die Seite mit den QR-Codes.

Um diese an uns zu übermitteln, haben Sie folgende drei Möglichkeiten:
  • Scannen Sie die Seiten mit Ihrer Assura App.
  • Laden Sie die Seiten im PDF-Format in Ihr Kundenportal hoch.
  • Senden Sie die Seiten per Post an: Assura, Postfach 9, 1009 Pully.

Mit dem Online-Kundenportal und der Assura App können Sie die Krankenversicherung für Ihre gesamte Familie ganz einfach verwalten. Falls Sie diese Plattformen noch nicht nutzen, besuchen Sie e-assura.ch oder laden Sie die Assura App im App Store oder bei Google Play herunter.

Wie sieht Ihre neue Rechnung aus?


Die Rechnung besteht aus vier separaten Dokumenten. Davon müssen Sie nur den Rückforderungsbeleg (1) und die Seite mit den QR-Codes (2) an uns senden.

Häufig gestellte Fragen

Wirkt sich das neue Rechnungsformat auf den Betrag der Rückerstattung aus?
Nein, die von uns übernommenen Kosten bleiben gleich. Nur das Rechnungsformat ist neu.
Können auch weiterhin Rechnungen im alten Format eingereicht werden?
Ja, Rechnungen können Sie uns innerhalb von fünf Jahren einreichen. Wir bearbeiten alle Rechnungen, unabhängig davon, ob sie bereits im TARDOC-Format erstellt sind oder nicht.
Was tun wenn ein Arzt, eine Spezialistin oder ein Spital die Rechnung direkt an Assura sendet?
Assura zahlt den Rechnungsbetrag direkt an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt bzw. Ihr Spital und stellt Ihnen bei Bedarf Ihre Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) in Rechnung. Die Rechnungskopie, die Sie von Ihrem Leistungserbringer erhalten, müssen Sie nicht an uns übermitteln. Sendet der Leistungserbringer jedoch das Rechnungsoriginal an Sie, dann übermitteln Sie uns die folgenden zwei Dokumente: * den Rückforderungsbeleg, * die Seite mit den QR-Codes.
Was können Patientinnen und Patienten auf ihrer Rechnung überprüfen?
Folgende Informationen kann nur die Patientin oder der Patient bestätigen: * Name des Arztes oder Therapeuten * Datum der Leistung * Behandlungsgrund: Krankheit, Unfall, Mutterschaft, Vorsorge * Wurden die verrechneten Behandlungen oder Untersuchungen tatsächlich durchgeführt? * Stimmt die Behandlungsdauer? * Medikamente: Verpackungsgrösse und Anzahl Ihrerseits überprüft Assura, ob Ihre Arzt- oder Spitalrechnung den richtigen Tarif anwendet und ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Mit dieser Rechnungskontrolle durch die Krankenversicherer werden in der Schweiz jedes Jahr rund 3.5 Milliarden Franken eingespart, die ansonsten zulasten der Prämien der Grundversicherung gehen würden.
Wirkt sich das neue Rechnungsformat auf den Betrag der Rückerstattung aus?
Nein, die von uns übernommenen Kosten bleiben gleich. Nur das Rechnungsformat ist neu.
Können auch weiterhin Rechnungen im alten Format eingereicht werden?
Ja, Rechnungen können Sie uns innerhalb von fünf Jahren einreichen. Wir bearbeiten alle Rechnungen, unabhängig davon, ob sie bereits im TARDOC-Format erstellt sind oder nicht.
Was tun wenn ein Arzt, eine Spezialistin oder ein Spital die Rechnung direkt an Assura sendet?
Assura zahlt den Rechnungsbetrag direkt an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt bzw. Ihr Spital und stellt Ihnen bei Bedarf Ihre Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) in Rechnung. Die Rechnungskopie, die Sie von Ihrem Leistungserbringer erhalten, müssen Sie nicht an uns übermitteln.Sendet der Leistungserbringer jedoch das Rechnungsoriginal an Sie, dann übermitteln Sie uns die folgenden zwei Dokumente:
  • den Rückforderungsbeleg,
  • die Seite mit den QR-Codes.
Was können Patientinnen und Patienten auf ihrer Rechnung überprüfen?
Folgende Informationen kann nur die Patientin oder der Patient bestätigen:
  • Name des Arztes oder Therapeuten
  • Datum der Leistung
  • Behandlungsgrund: Krankheit, Unfall, Mutterschaft, Vorsorge
  • Wurden die verrechneten Behandlungen oder Untersuchungen tatsächlich durchgeführt?
  • Stimmt die Behandlungsdauer?
  • Medikamente: Verpackungsgrösse und Anzahl Ihrerseits überprüft Assura, ob Ihre Arzt- oder Spitalrechnung den richtigen Tarif anwendet und ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Mit dieser Rechnungskontrolle durch die Krankenversicherer werden in der Schweiz jedes Jahr rund 3.5 Milliarden Franken eingespart, die ansonsten zulasten der Prämien der Grundversicherung gehen würden.
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