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Die Rückerstattung von Medikamenten verstehen

Vom Aspirin bis zur innovativen Behandlung erwarten wir von Arzneimitteln, dass sie uns bei Krankheit Linderung verschaffen oder heilen. Medikamente spielen eine wesentliche Rolle. Daher ist es wichtig, zu verstehen, nach welchen Kriterien sie in der Schweiz erstattet werden.

  • Weshalb werden manche Medikamente nicht erstattet?
  • Was müssen Sie wissen, wenn Sie ein Medikament erhalten?

Weshalb werden manche Medikamente nicht erstattet?

In der Schweiz werden fast ein Viertel der Kosten zulasten der Grundversicherung durch Medikamente verursacht. Die Ausgaben für Medikamente je Einwohner gehören hierzulande zu den höchsten der Welt.

Bevor es auf den Markt gelangt, wird jedes Medikament durch Swissmedic geprüft. Diese Prüfungen umfassen insbesondere Wirksamkeit, Qualität und Sicherheit in der Anwendung des Medikaments sowie seine Reinheit und seinen Gehalt an Wirkstoffen. Dieses Verfahren dauert in der Regel fast ein Jahr.

Damit die Grundversicherung ein Medikament vergüten kann, genügt jedoch die Zulassung durch Swissmedic allein nicht. Zuerst einmal muss das Pharmaunternehmen einen Antrag an das Bundesamt für Gesundheit (BAG) stellen. Das BAG kontrolliert hierauf das Medikament auf Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit. Dann verhandelt es den Preis und wenn alles im grünen Bereich ist, setzt es das Medikament auf die Spezialitätenliste der erstatteten Arzneimittel.
Die meistverkauften Medikamente in unserem Land sind Schmerzmittel und Psychopharmaka, dazu gehören insbesondere Antidepressiva, Antipsychotika, angstlösende Mittel sowie Medikamente gegen ADHS. Den zweitgrössten Marktanteil haben Medikamente gegen Krebs, und an dritter Stelle folgen Medikamente gegen Infektionskrankheiten (Antibiotika, Impfungen, Behandlungen gegen Hepatitis C und HIV).

Innovative Therapien: Medikamente als Hoffnungsträger

Immer häufiger hört man von sogenannten innovativen Therapien. Worum geht’s? Solche Medikamente basieren auf Genen, Gewebe oder Zellen menschlichen oder tierischen Ursprungs. Je nach Anwendung werden sie manchmal über ein Implantat oder eine Prothese verabreicht.Bei innovativen Therapien sind noch viele Fragen offen punkto Ethik und Nebenwirkungen. Doch bieten sie auch neue Hoffnung auf Behandlung oder Heilung von bisher unheilbaren Krankheiten wie bestimmten Krebsarten, Alzheimer oder Bewegungsstörungen.
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Was müssen Sie wissen, wenn Sie ein Medikament erhalten?

Der Zugang zu einem Medikament und seine Vergütung durch die Grundversicherung sind an bestimmte Bedingungen geknüpft. Erklärt von unserem Spezialisten.
Brauche ich ein Rezept?In der Schweiz erfolgt die Abgabe von über 80% aller Medikamente gegen Rezept. Diese Medikamente müssen in einer Apotheke bezogen werden. Seit 2019 können gewisse Medikamente in Apotheken oder Drogerien auch nach einer Beratung durch eine Fachperson abgegeben werden. Dass ein Medikament rezeptfrei erhältlich ist, bedeutet aber nicht, dass es ungefährlich ist. So werden etwa immer wieder bestimmte abschwellende Sprays und Medikamente gegen Erkältung, Husten oder Halsschmerzen von Behörden und Wissenschaftlern wegen ihrer möglichen schweren Nebenwirkungen an den Pranger gestellt. Denken Sie daran, Ihren Apotheker zu fragen!
Gibt es ein Generikum? Ein Generikum enthält denselben Wirkstoff und ist ebenso wirksam wie das Originalmedikament. Es kostet jedoch in der Regel 20 bis 30% weniger. Es gibt aber nicht für alle Originalpräparate Generika, insbesondere weil die Originalmedikamente während 20 Jahren durch ein Patent geschützt sind.Wenn in Ihrem Rezept ein Originalmedikament aufgeführt ist, können Sie in Ihrer Apotheke darum bitten, dass Ihnen das Generikum verkauft wird. Sie können auch auf den Kauf eines Medikaments verzichten, wenn Sie es bereits zu Hause haben, oder eine kleinere Packung wählen, falls diese aufgrund der Behandlungsdauer ausreicht.
Wird mein Medikament von der Grundversicherung erstattet?Damit ein Arzneimittel von der Grundversicherung übernommen wird, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
• Es muss ärztlich verordnet worden sein.
• Handelt es sich um ein Medikament, muss es auf der Spezialitätenliste aufgeführt sein. Ist es eine Wirksubstanz, die für eine Magistralrezeptur eines Apothekers erforderlich ist, so muss diese auf der Arzneimittelliste mit Tarif erscheinen. Diese Listen finden Sie auf: bag.admin.ch > Versicherungen > Leistungen und Tarife > Arzneimittel

Medikamente, die nicht auf diesen Listen aufgeführt sind, gehen zulasten der Patientinnen und Patienten, sofern sie nicht von einer Zusatzversicherung vergütet werden oder als Spezialfall gelten.

Haben Sie ein Grundversicherungsmodell gewählt, das vorsieht, dass Sie sich an eine Partnerapotheke oder eine anerkannte Apotheke wenden, z. B. PharMed, so müssen Sie Ihre Medikamente bei dieser Apotheke kaufen, damit sie erstattet werden.

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