Alternativmedizin und Therapien erlauben Ihnen die Pflege Ihrer Gesundheit dank sanfter und natürlicher Heilmethoden. Profitieren Sie von einer grossen Auswahl an Therapeuten und Ärzten.
Unsere Versicherungen
Natura
Grosse Auswahl an Behandlungen durch anerkannte Therapeuten.
24 anerkannte TherapienAkupunktur, Osteopathie, Lymphdrainage, Homöopathie, traditionelle chinesische Medizin und viele mehr
Grosse Auswahl an Vereinigungen und TherapeutenBehandlung durch anerkannte Therapeuten
Verschriebene Medikamente und LaboruntersuchungenBis zu CHF 800 pro Jahr
Ab CHF 14 pro Monat
Medna
Alternative Behandlungen durch Ärzte mit Spezialausbildung.
11 alternative HeilmethodenVon Ärzten durchgeführt, unter anderem medizinische Hypnose
Von Swissmedic anerkannte MedikamenteAuf ärztliche Verordnung, bis zu CHF 2’000 pro Jahr
Unbegrenzte Anzahl von SitzungenKeine Begrenzung der Anzahl Behandlungen
Ab CHF 4 pro Monat
Kombinationsrabatt
Wenn Sie gleichzeitig Natura und Medna abschliessen, profitieren Sie von einem Prämienrabatt von 50% auf die Medna-Prämie.
Leistungen von Natura
Vergütete Therapien – Natura
Liste der vergüteten Therapien, die von durch Assura AG anerkannten
Therapeutinnen und Therapeuten ausgeübt werden: (Bitte beachten Sie, dass die Therapeutinnen und Therapeuten bei ihren Verbänden für die jeweilige Therapie registriert sein müssen, um für diesen Fachbereich anerkannt zu werden).
Laboruntersuchungen und verschriebene Medikamente – Natura
Max. CHF 800 pro Jahr.
Die Kosten werden übernommen für: homöopathische, phytotherapeutische, organotherapeutische und anthroposophische Medikamente, sofern sie für eine therapeutische Behandlung verwendet werden.
Die Kosten für Nahrungsergänzungsmittel werden nicht übernommen.
Laboruntersuchungen werden nur übernommen, wenn sie von einem von Assura AG anerkannten Therapeuten verschrieben wurden.
Kostenbeteiligung der versicherten Person – Natura
Jahresfranchise CHF 200
Jährlicher Selbstbehalt: Wenn die Franchise erreicht ist, übernimmt die versicherte Person 10% des vergüteten Betrags.
Beispiel: Wenn die Franchise von CHF 200 erreicht ist, vergütet Assura CHF 90 für eine einstündige Akupunktur-Sitzung zu CHF 100.
Auf diesem vergüteten Betrag wird der Selbstbehalt von 10% erhoben, das heisst CHF 9.
Somit beträgt die tatsächliche Vergütung CHF 81.
Bonus – Natura
Aufhebung der Jahresfranchise bei der nächsten Behandlung nach fünf leistungsfreien Jahren.
Liste der vergüteten Therapien, die von Ärztinnen und Ärzten mit Spezialausbildung zu einem freien Tarif ausgeübt werden
(sofern sie nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden):
Akupressuranthroposophische Medizinautogenes Training
Für eine Kostengutsprache kontaktieren Sie bitte die Abteilung Medna telefonisch unter 0800 277 872 oder über das Kontaktformular. Die Liste der Ärztinnen und Ärzte konsultieren, die von der Schweizerischen Eidgenossenschaft nach ihrem Facharzttitel anerkannt sind.
Behandlung – Medna
Medizinische Behandlungen: CHF 80 pro Sitzung.
Medikamente (von Swissmedic erfasst): 80% des Preises, max. CHF 2'000 pro Jahr, auf ärztliches Rezept.
Übernommen werden: homöopathische, anthroposophische und phytotherapeutische Medikamente (von Swissmedic erfasst) zu therapeutischen Zwecken, nur auf ärztliches Rezept.
Die Kosten für Nahrungsergänzungsmittel werden nicht übernommen.
Gut zu wissenBei gleichzeitigem Abschluss von Natura und Medna wird die Jahresfranchise nur einmal erhoben und Assura gewährt einen Rabatt von CHF 2.25 auf die Medna-Prämie.
Gut zu wissenAlternative, komplementäre oder natürliche Medizin?
Die Komplementärmedizin, auch Alternativmedizin oder Naturmedizin genannt, umfasst eine Reihe von medizinischen Praktiken und Behandlungen, die sich von der Schulmedizin unterscheiden.
LeitfadenIhre Lebenssituation ändert sich beständig
Für jede Lebensphase bestehen besondere Versicherungsbedürfnisse. Wir bieten Ihnen eine angepasste Begleitung, um Ihnen den passenden Versicherungsschutz zu garantieren.
Gut zu wissenVergütete alternativmedizinische Therapien
Die meisten Therapien und alternativen Heilmethoden werden von der Grundversicherung nicht anerkannt. Ausnahmen bilden unter bestimmten Bedingungen die Homöopathie, die chinesische Medizin, die Neuraltherapie, die Phytotherapie und die anthroposophische Medizin.
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