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Bald volljährig: Was bedeutet dies für meine Versicherung?
Was passiert mit meiner Versicherung, wenn ich volljährig werde?
Bis Sie 18 sind, wird Ihre Versicherung durch die Ansprechperson Ihrer Familie verwaltet. Sobald Sie volljährig sind, können Sie auf Wunsch Ihre Versicherung selbst verwalten.
Welche Möglichkeiten habe ich für die Verwaltung meiner Versicherung?
Es gibt zwei Möglichkeiten:
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**Ihr Versicherungsvertrag bleibt in der Familiengruppierung.**
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In dem Fall ermächtigen Sie die Ansprechperson Ihrer Familie, Ihren Versicherungsvertrag zu verwalten. Sie erhält alle Mitteilungen, Rechnungen und Rückerstattungen betreffend Ihre Versicherung. Zudem hat sie Zugriff auf Ihre persönlichen Daten und Gesundheitsdaten und bezahlt Ihre Prämien und Kostenbeteiligungen.
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**Ihr Versicherungsvertrag wird aus der Familiengruppierung herausgelöst.**
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Wir senden Ihnen einen Versicherungsvertrag auf Ihren Namen und Sie verwalten ihn selbstständig. Sie können über Ihre Versicherungsdeckung und die Verwaltung Ihrer persönlichen Daten entscheiden. Sie sind auch verantwortlich für die Bearbeitung Ihrer Rechnungen und Erstattungen und bezahlen Ihre Prämien und Kostenbeteiligungen (Franchise und Selbstbehalt) selbst.
Was muss ich tun, damit mein Versicherungsvertrag in der Familiengruppierung bleibt?
Sie müssen lediglich das Einwilligungsformular, das wir Ihnen einige Monate zuvor zusenden, ausfüllen und zurücksenden.
Was passiert, wenn ich keine Entscheidung über die Verwaltung meiner Versicherung treffe?
Wenn wir innerhalb der gesetzten Frist keine Antwort von Ihnen erhalten, wird Ihr Versicherungsvertrag am ersten Tag des Monats nach Ihrer Volljährigkeit aus der Familiengruppierung herausgelöst. Sie erhalten somit einen Vertrag auf Ihren Namen.
Wenn Sie uns keine Bank- oder Postverbindung angeben, senden wir Ihnen Ihre Erstattungen per Postscheck zu.
Welche finanziellen Auswirkungen hat es, wenn ich aus der Familiengruppierung austrete?
Wenn Sie Ihren Versicherungsvertrag aus der Familiengruppierung herauslösen, erhalten Sie Ihre eigenen Rechnungen für Prämien und Kostenbeteiligungen (Franchise und Selbstbehalt) und müssen sie bezahlen.
Wenn Ihre Familiengruppierung aufgrund der Anzahl versicherten Personen von Rabatten profitierte, könnten diese aufgehoben werden. Entsprechend würden Ihre Prämien und jene der übrigen Familienmitglieder ansteigen. Die Prämien von Familien, die ihre Rechnungen halbjährlich oder jährlich bezahlen, werden nicht rückwirkend angepasst.
Ist die Entscheidung, aus der Familiengruppierung auszutreten, definitiv?
Nein. Sie können später wieder in die Familiengruppierung eintreten. Teilen Sie uns diese Entscheidung schriftlich mit.
Kann ich meine Versicherung kündigen, wenn ich volljährig bin?
Sobald Sie volljährig sind, können Sie Ihre Versicherung kündigen. Dies gilt selbst dann, wenn für Ihren Vertrag, als er noch Teil der Familiengruppierung war, noch Prämienrechnungen offen sind. So sieht es die Verordnung über die Krankenversicherung vor.
Was passiert mit meiner Versicherung, wenn ich volljährig werde?
Bis Sie 18 sind, wird Ihre Versicherung durch die Ansprechperson Ihrer Familie verwaltet. Sobald Sie volljährig sind, können Sie auf Wunsch Ihre Versicherung selbst verwalten.
Welche Möglichkeiten habe ich für die Verwaltung meiner Versicherung?
Es gibt zwei Möglichkeiten:
Ihr Versicherungsvertrag bleibt in der Familiengruppierung.
In dem Fall ermächtigen Sie die Ansprechperson Ihrer Familie, Ihren Versicherungsvertrag zu verwalten. Sie erhält alle Mitteilungen, Rechnungen und Rückerstattungen betreffend Ihre Versicherung. Zudem hat sie Zugriff auf Ihre persönlichen Daten und Gesundheitsdaten und bezahlt Ihre Prämien und Kostenbeteiligungen.
Ihr Versicherungsvertrag wird aus der Familiengruppierung herausgelöst.
Wir senden Ihnen einen Versicherungsvertrag auf Ihren Namen und Sie verwalten ihn selbstständig. Sie können über Ihre Versicherungsdeckung und die Verwaltung Ihrer persönlichen Daten entscheiden. Sie sind auch verantwortlich für die Bearbeitung Ihrer Rechnungen und Erstattungen und bezahlen Ihre Prämien und Kostenbeteiligungen (Franchise und Selbstbehalt) selbst.
Ihr Versicherungsvertrag bleibt in der Familiengruppierung.
In dem Fall ermächtigen Sie die Ansprechperson Ihrer Familie, Ihren Versicherungsvertrag zu verwalten. Sie erhält alle Mitteilungen, Rechnungen und Rückerstattungen betreffend Ihre Versicherung. Zudem hat sie Zugriff auf Ihre persönlichen Daten und Gesundheitsdaten und bezahlt Ihre Prämien und Kostenbeteiligungen.
Ihr Versicherungsvertrag wird aus der Familiengruppierung herausgelöst.
Wir senden Ihnen einen Versicherungsvertrag auf Ihren Namen und Sie verwalten ihn selbstständig. Sie können über Ihre Versicherungsdeckung und die Verwaltung Ihrer persönlichen Daten entscheiden. Sie sind auch verantwortlich für die Bearbeitung Ihrer Rechnungen und Erstattungen und bezahlen Ihre Prämien und Kostenbeteiligungen (Franchise und Selbstbehalt) selbst.
Was muss ich tun, damit mein Versicherungsvertrag in der Familiengruppierung bleibt?
Sie müssen lediglich das Einwilligungsformular, das wir Ihnen einige Monate zuvor zusenden, ausfüllen und zurücksenden.
Was passiert, wenn ich keine Entscheidung über die Verwaltung meiner Versicherung treffe?
Wenn wir innerhalb der gesetzten Frist keine Antwort von Ihnen erhalten, wird Ihr Versicherungsvertrag am ersten Tag des Monats nach Ihrer Volljährigkeit aus der Familiengruppierung herausgelöst. Sie erhalten somit einen Vertrag auf Ihren Namen.
Wenn Sie uns keine Bank- oder Postverbindung angeben, senden wir Ihnen Ihre Erstattungen per Postscheck zu.
Wenn Sie uns keine Bank- oder Postverbindung angeben, senden wir Ihnen Ihre Erstattungen per Postscheck zu.
Welche finanziellen Auswirkungen hat es, wenn ich aus der Familiengruppierung austrete?
Wenn Sie Ihren Versicherungsvertrag aus der Familiengruppierung herauslösen, erhalten Sie Ihre eigenen Rechnungen für Prämien und Kostenbeteiligungen (Franchise und Selbstbehalt) und müssen sie bezahlen.
Wenn Ihre Familiengruppierung aufgrund der Anzahl versicherten Personen von Rabatten profitierte, könnten diese aufgehoben werden. Entsprechend würden Ihre Prämien und jene der übrigen Familienmitglieder ansteigen. Die Prämien von Familien, die ihre Rechnungen halbjährlich oder jährlich bezahlen, werden nicht rückwirkend angepasst.
Ist die Entscheidung, aus der Familiengruppierung auszutreten, definitiv?
Nein. Sie können später wieder in die Familiengruppierung eintreten. Teilen Sie uns diese Entscheidung schriftlich mit.
Kann ich meine Versicherung kündigen, wenn ich volljährig bin?
Sobald Sie volljährig sind, können Sie Ihre Versicherung kündigen. Dies gilt selbst dann, wenn für Ihren Vertrag, als er noch Teil der Familiengruppierung war, noch Prämienrechnungen offen sind. So sieht es die Verordnung über die Krankenversicherung vor.

