Grundversicherung

Wer seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt, ist verpflichtet, innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft oder Geburt in der Schweiz eine Grundversicherung abzuschliessen. Die medizinischen Leistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft sind durch das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) geregelt.

Wählen Sie das Grundversicherungsmodell, das am besten zu Ihren Bedürfnissen, Ihrer aktuellen Situation und Ihrem Budget passt. Sie erhalten bei allen Modellen vergleichbare Leistungen. Die verschiedenen Modelle unterscheiden sich einzig in ihren Bedingungen und Modalitäten.

Prämie berechnen

 

 

Vereinfachter Prozess

Basis, das Standard-Grundversicherungsmodell

Dieses Modell bietet Ihnen für Ihre Konsultation die freie Wahl Ihres Arztes oder Ihres Spezialisten sowie Ihrer Apotheke. Wie bei allen Modellen umfasst Ihre Deckung sämtliche Leistungen gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG).

Basis

Meine Grundversicherung ohne Kompromisse

  • In der ganzen Schweiz verfügbar

  • Keine Einschränkung Ihrer Wahl

  • Freie Wahl des Arztes und der Spezialisten

  • Freie Wahl der Apotheken

Grosszügige Rabatte und weitere Vorteile mit Alternativmodellen

Wählen Sie ein alternatives Versicherungsmodell und erhalten Sie gegenüber dem Standardmodell grosszügige Prämienrabatte. Die Leistungen sind bei allen Modellen identisch. Diese Modelle unterscheiden sich einzig durch die Wahl der ersten Anlaufstelle und den Zugang zur Apotheke.

Hausarzt

Kantone: Ganze Schweiz

Ihre Vorteile: Persönliche Begleitung durch Ihren Hausarzt

Ärztlicher Erstkontakt: Hausarzt

Wahl der Apotheke: Freie Wahl

QualiMed

Kantone: Westschweiz und Deutschschweiz inkl. Graubünden

Ihre Vorteile: Direkter Zugang zu Spezialisten dank einem Beratungsdienst

Ärztlicher Erstkontakt: Hausarzt oder Telemedizin

Wahl der Apotheke: Freie Wahl

PharMed

Kantone: In der gesamten Westschweiz und den meisten Deutschschweizer Kantonen

Ihre Vorteile: Persönliche Betreuung durch Ihren Hausarzt und Einsparungen bei Medikamenten

Ärztlicher Erstkontakt: Hausarzt

Wahl der Apotheke: Anerkannte Apotheken

Hausarzt

QualiMed

PharMed

Kantone

Ganze Schweiz

Westschweiz und Deutschschweiz inkl. Graubünden

In der gesamten Westschweiz und den meisten Deutschschweizer Kantonen

Ihre Vorteile

Persönliche Begleitung durch Ihren Hausarzt

Direkter Zugang zu Spezialisten dank einem Beratungsdienst

Persönliche Betreuung durch Ihren Hausarzt und Einsparungen bei Medikamenten

Ärztlicher Erstkontakt

Hausarzt

Hausarzt oder Telemedizin

Hausarzt

Wahl der Apotheke

Freie Wahl

Freie Wahl

Anerkannte Apotheken

PlusMed

Kantone: In den meisten Kantonen der Deutschschweiz

Ihre Vorteile: Profitieren Sie während der gesamten Dauer der Behandlung von einer optimalen Betreuung durch die medizinischen Fachkräfte des PlusMed-Modells.

Ärztlicher Erstkontakt: Gemeinschaftspraxis, PlusMed-Hausarzt oder Telemedizin

Wahl der Apotheke: Freie Wahl

Gesundheitsnetz

Kantone: Freiburg, Genf, Waadt, Wallis

Ihre Vorteile: Persönliche Betreuung durch Ihren Hausarzt und Einsparungen bei Medikamenten

Ärztlicher Erstkontakt: Hausarzt aus dem Delta-Netzwerk

Wahl der Apotheke: Anerkannte Apotheken

AssurCall

Kantone: Basel-Stadt und Basel-Landschaft

Ihre Vorteile: Zugang zur Telemedizin und Einsparungen bei Medikamenten

Ärztlicher Erstkontakt: Telemedizin

Wahl der Apotheke: Anerkannte Apotheken

PlusMed

Gesundheitsnetz

AssurCall

Kantone

In den meisten Kantonen der Deutschschweiz

Freiburg, Genf, Waadt, Wallis

Basel-Stadt und Basel-Landschaft

Ihre Vorteile

Umfassende Begleitung durch die medizinischen Fachkräfte des PlusMed-Modells und rascher Zugang zum geeigneten Spezialisten

Persönliche Betreuung durch Ihren Hausarzt und Einsparungen bei Medikamenten

Zugang zur Telemedizin und Einsparungen bei Medikamenten

Ärztlicher Erstkontakt

Gemeinschaftspraxis, PlusMed-Hausarzt oder Telemedizin

Hausarzt aus dem Delta-Netzwerk

Telemedizin

Wahl der Apotheke

Freie Wahl

Anerkannte Apotheken

Anerkannte Apotheken

Gut zu wissen

  • Option Unfall

    Wenn Sie nicht bereits über Ihren Arbeitgeber gegen Unfälle versichert sind, können Sie die Option Unfall bei Assura in die Grundversicherung einschliessen.

  • Spitalaufenthalt ausserhalb des Wohnkantons

    Bei einem Aufenthalt in der Allgemeinabteilung eines Spitals ausserhalb Ihres Wohnkantons sind die Zusatzkosten nicht von der Grundversicherung gedeckt. Sie können aber von der Zusatzversicherung Complementa Extra übernommen werden.

  • Spitalaufenthalt im Ausland

    Bei einem notfallmässigen Spitalaufenthalt im Ausland reicht die Deckung durch die Grundversicherung oft nicht aus. Für einen optimalen Versicherungsschutz im Ausland können Sie die Reiseversicherung Mondia oder Mondia Plus abschliessen.

Leistungen

Grundversicherung

Die Leistungen der Grundversicherung sind im Gesetz (KVG) genau definiert und daher bei allen Krankenkassen gleich.

Spitalaufenthalte

  • Behandlungen und Spitalaufenthalte

    Deckung in der Allgemeinabteilung einer auf einer kantonalen Liste aufgeführten Spitaleinrichtung. Allfällige Tarifunterschiede werden von der Zusatzversicherung Complementa Extra übernommen.

Behandlungskosten

  • Ambulante Behandlungen und Sonderleistungen

    Deckung der Kosten in der ganzen Schweiz

  • Transport und Rettung

    In der Schweiz, 50% des Rechnungsbetrages:

    • für Transporte: CHF 500 pro Jahr
    • für Rettungen: CHF 5’000 pro Jahr
  • Ärztlich verordnete Medikamente

    Nach Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) und Spezialitätenliste (SL), einschliesslich Generika

  • Brillengläser und Kontaktlinsen

    Bis zum vollendeten 18. Altersjahr CHF 180 pro Jahr

  • Zahnbehandlungen

    Wenn durch schwere Krankheit oder Unfall bedingt (gemäss abschliessender Liste Kapitel 5 KLV)

  • Ärztlich verordnete Hilfsmittel

    Nach der Mittel- und Gegenstände-Liste (MiGel)

  • Krankenpflege zu Hause zur Vermeidung eines Spitalaufenthalts

    Nach den gesetzlichen Bestimmungen

  • Ärztlich verordnete Badekuren

    In der Schweiz, CHF 10 pro Tag, 21 Tage pro Jahr, für die Beherbergung; Behandlungskosten zusätzlich

  • Von einem in der Schweiz zugelassenen Arzt erbrachte komplementär-medizinische Leistungen

    Akupunktur, Homöopathie, Phytotherapie, anthroposophische Medizin und traditionelle chinesische Medizin, wenn die Behandlung durch einen in der Schweiz zugelassenen Arzt mit Zusatzausbildung durchgeführt wird

  • Notfälle im Ausland

    • EU- und EFTA-Staaten: gemäss bilateralen Abkommen
    • andere Länder: bis zum doppelten Betrag des Tarifs des Wohnkantons
  • Kostenbeteiligung des Versicherten

    • Jahresfranchise nach Wahl
    • jährlicher Selbstbehalt: 10% (max. CHF 350 für Kinder und CHF 700 für Erwachsene)
    • Selbstbehalt bei Medikamenten, für die ein Generikum existiert: 20%
    • ab 25 Jahren, bei Spitalaufenthalt, CHF 15 pro Tag

Zusatzversicherungen

Mit unserem breiten Angebot an Zusatzversicherungen sind Sie noch besser geschützt. Wählen Sie aus unserer Palette die Produkte aus, die Ihren Bedürfnissen und Ihrem Budget entsprechen.

Tel.