Grundversicherung
Wer seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt, ist verpflichtet, innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft oder Geburt in der Schweiz eine Grundversicherung abzuschliessen. Die medizinischen Leistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft sind durch das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) geregelt.
Wählen Sie das Grundversicherungsmodell, das am besten zu Ihren Bedürfnissen, Ihrer aktuellen Situation und Ihrem Budget passt. Sie erhalten bei allen Modellen vergleichbare Leistungen. Die verschiedenen Modelle unterscheiden sich einzig in ihren Bedingungen und Modalitäten.
Vereinfachter Prozess
Basis, das Standard-Grundversicherungsmodell
Dieses Modell bietet Ihnen für Ihre Konsultation die freie Wahl Ihres Arztes oder Ihres Spezialisten sowie Ihrer Apotheke. Wie bei allen Modellen umfasst Ihre Deckung sämtliche Leistungen gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG).
Basis
Meine Grundversicherung ohne Kompromisse
In der ganzen Schweiz verfügbar
Keine Einschränkung Ihrer Wahl
Freie Wahl des Arztes und der Spezialisten
Freie Wahl der Apotheken
Grosszügige Rabatte und weitere Vorteile mit Alternativmodellen
Wählen Sie ein alternatives Versicherungsmodell und erhalten Sie gegenüber dem Standardmodell grosszügige Prämienrabatte. Die Leistungen sind bei allen Modellen identisch. Diese Modelle unterscheiden sich einzig durch die Wahl der ersten Anlaufstelle und den Zugang zur Apotheke.
Hausarzt
Kantone: Ganze Schweiz
Ihre Vorteile: Persönliche Begleitung durch Ihren Hausarzt
Ärztlicher Erstkontakt: Hausarzt
Wahl der Apotheke: Freie Wahl
QualiMed
Kantone: Westschweiz und Deutschschweiz inkl. Graubünden
Ihre Vorteile: Direkter Zugang zu Spezialisten dank einem Beratungsdienst
Ärztlicher Erstkontakt: Hausarzt oder Telemedizin
Wahl der Apotheke: Freie Wahl
PharMed
Kantone: In der gesamten Westschweiz und den meisten Deutschschweizer Kantonen
Ihre Vorteile: Persönliche Betreuung durch Ihren Hausarzt und Einsparungen bei Medikamenten
Ärztlicher Erstkontakt: Hausarzt
Wahl der Apotheke: Anerkannte Apotheken
Hausarzt | QualiMed | PharMed | |
---|---|---|---|
Kantone | Ganze Schweiz | Westschweiz und Deutschschweiz inkl. Graubünden | In der gesamten Westschweiz und den meisten Deutschschweizer Kantonen |
Ihre Vorteile | Persönliche Begleitung durch Ihren Hausarzt | Direkter Zugang zu Spezialisten dank einem Beratungsdienst | Persönliche Betreuung durch Ihren Hausarzt und Einsparungen bei Medikamenten |
Ärztlicher Erstkontakt | Hausarzt | Hausarzt oder Telemedizin | Hausarzt |
Wahl der Apotheke | Freie Wahl | Freie Wahl | Anerkannte Apotheken |
PlusMed
Kantone: In den meisten Kantonen der Deutschschweiz
Ihre Vorteile: Profitieren Sie während der gesamten Dauer der Behandlung von einer optimalen Betreuung durch die medizinischen Fachkräfte des PlusMed-Modells.
Ärztlicher Erstkontakt: Gemeinschaftspraxis, PlusMed-Hausarzt oder Telemedizin
Wahl der Apotheke: Freie Wahl
Gesundheitsnetz
Kantone: Freiburg, Genf, Waadt, Wallis
Ihre Vorteile: Persönliche Betreuung durch Ihren Hausarzt und Einsparungen bei Medikamenten
Ärztlicher Erstkontakt: Hausarzt aus dem Delta-Netzwerk
Wahl der Apotheke: Anerkannte Apotheken
AssurCall
Kantone: Basel-Stadt und Basel-Landschaft
Ihre Vorteile: Zugang zur Telemedizin und Einsparungen bei Medikamenten
Ärztlicher Erstkontakt: Telemedizin
Wahl der Apotheke: Anerkannte Apotheken
PlusMed | Gesundheitsnetz | AssurCall | |
---|---|---|---|
Kantone | In den meisten Kantonen der Deutschschweiz | Freiburg, Genf, Waadt, Wallis | Basel-Stadt und Basel-Landschaft |
Ihre Vorteile | Umfassende Begleitung durch die medizinischen Fachkräfte des PlusMed-Modells und rascher Zugang zum geeigneten Spezialisten | Persönliche Betreuung durch Ihren Hausarzt und Einsparungen bei Medikamenten | Zugang zur Telemedizin und Einsparungen bei Medikamenten |
Ärztlicher Erstkontakt | Gemeinschaftspraxis, PlusMed-Hausarzt oder Telemedizin | Hausarzt aus dem Delta-Netzwerk | Telemedizin |
Wahl der Apotheke | Freie Wahl | Anerkannte Apotheken | Anerkannte Apotheken |
Gut zu wissen
Option Unfall
Wenn Sie nicht bereits über Ihren Arbeitgeber gegen Unfälle versichert sind, können Sie die Option Unfall bei Assura in die Grundversicherung einschliessen.
Spitalaufenthalt ausserhalb des Wohnkantons
Bei einem Aufenthalt in der Allgemeinabteilung eines Spitals ausserhalb Ihres Wohnkantons sind die Zusatzkosten nicht von der Grundversicherung gedeckt. Sie können aber von der Zusatzversicherung Complementa Extra übernommen werden.
Spitalaufenthalt im Ausland
Bei einem notfallmässigen Spitalaufenthalt im Ausland reicht die Deckung durch die Grundversicherung oft nicht aus. Für einen optimalen Versicherungsschutz im Ausland können Sie die Reiseversicherung Mondia oder Mondia Plus abschliessen.
Leistungen
Die Leistungen der Grundversicherung sind im Gesetz (KVG) genau definiert und daher bei allen Krankenkassen gleich.
Spitalaufenthalte
Behandlungen und Spitalaufenthalte
Deckung in der Allgemeinabteilung einer auf einer kantonalen Liste aufgeführten Spitaleinrichtung. Allfällige Tarifunterschiede werden von der Zusatzversicherung Complementa Extra übernommen.
Behandlungskosten
Ambulante Behandlungen und Sonderleistungen
Deckung der Kosten in der ganzen Schweiz
Transport und Rettung
In der Schweiz, 50% des Rechnungsbetrages:
- für Transporte: CHF 500 pro Jahr
- für Rettungen: CHF 5’000 pro Jahr
Ärztlich verordnete Medikamente
Nach Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) und Spezialitätenliste (SL), einschliesslich Generika
Brillengläser und Kontaktlinsen
Bis zum vollendeten 18. Altersjahr CHF 180 pro Jahr
Zahnbehandlungen
Wenn durch schwere Krankheit oder Unfall bedingt (gemäss abschliessender Liste Kapitel 5 KLV)
Ärztlich verordnete Hilfsmittel
Nach der Mittel- und Gegenstände-Liste (MiGel)
Krankenpflege zu Hause zur Vermeidung eines Spitalaufenthalts
Nach den gesetzlichen Bestimmungen
Ärztlich verordnete Badekuren
In der Schweiz, CHF 10 pro Tag, 21 Tage pro Jahr, für die Beherbergung; Behandlungskosten zusätzlich
Von einem in der Schweiz zugelassenen Arzt erbrachte komplementär-medizinische Leistungen
Akupunktur, Homöopathie, Phytotherapie, anthroposophische Medizin und traditionelle chinesische Medizin, wenn die Behandlung durch einen in der Schweiz zugelassenen Arzt mit Zusatzausbildung durchgeführt wird
Notfälle im Ausland
- EU- und EFTA-Staaten: gemäss bilateralen Abkommen
- andere Länder: bis zum doppelten Betrag des Tarifs des Wohnkantons
Kostenbeteiligung des Versicherten
- Jahresfranchise nach Wahl
- jährlicher Selbstbehalt: 10% (max. CHF 350 für Kinder und CHF 700 für Erwachsene)
- Selbstbehalt bei Medikamenten, für die ein Generikum existiert: 20%
- ab 25 Jahren, bei Spitalaufenthalt, CHF 15 pro Tag
Nützliche Dokumente
Zusatzversicherungen
Mit unserem breiten Angebot an Zusatzversicherungen sind Sie noch besser geschützt. Wählen Sie aus unserer Palette die Produkte aus, die Ihren Bedürfnissen und Ihrem Budget entsprechen.