Provisorische Ersatzbescheinigung
Wenn Sie vor einer unmittelbaren Abreise ins Ausland nicht im Besitz Ihrer KVG-Versichertenkarte sind, können Sie eine provisorische Ersatzbescheinigung ausdrucken (Gültigkeit des Dokumentes: 10 Tage).
Diese provisorische Ersatzbescheinigung ist ebenfalls gültig, wenn bei der Vorweisung Ihrer Versichertenkarte anlässlich eines Aufenthaltes in einem Land der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) zusätzliche Informationen notwendig sind.