Zahnversicherung
Umfassende Deckung für alle Zahnbehandlungen, inkl. Kieferorthopädie und Zahnsteinentfernung.
characteristics
Zahnbehandlungen
Bis zu CHF 15’000 pro Jahr in der Schweiz und im grenznahen Ausland (Nachbarländer)
Vorsorge (Jahreskontrolle und Zahnsteinentfernung)
Beteiligung von maximal CHF 80 pro Jahr
Kieferorthopädische Behandlungen
Bis zu CHF 10’000 zu 80% und bis zum Alter von 20 Jahren
Gut zu wissen
Gängige Zahnbehandlungen
Die meisten gängigen Zahnbehandlungen (z. B. Kariesbehandlung, Vorsorge, Zahnersatz) sind durch die obligatorische Grundversicherung nicht gedeckt.
Kombinierte Franchise
Beim Abschluss zusammen mit Complementa Extra werden die Zahnpflegeleistungen der beiden Kategorien erbracht und die Franchise wird nur einmal erhoben.
Leistungen
Aufnahme
Zahnärztlicher Fragebogen: Vergütung bis zu CHF 100 bei einem Beitritt zu dieser Versicherung.
Prophylaxe
Kontrolluntersuchung und Zahnsteinentfernung: ab dem zweiten Versicherungsjahr CHF 80 pro Jahr, ohne Franchise und Selbstbehalt.
Bonus
- Aufhebung der Jahresfranchise bei der nächsten Behandlung nach fünf leistungsfreien Jahren.
- Die Kosten für Prophylaxe beeinflussen das Anrecht auf diesen Bonus nicht.
Orthodontie
Honorare und Apparaturen: bis zum vollendeten 20. Altersjahr, 80% eines maximalen Rechnungsbetrages von CHF 500 pro vollendetes Versicherungsjahr, über mehrere Jahre kumulierbar bis zu CHF 10’000.
Ambulante Behandlungen
Diagnostische und therapeutische Massnahmen: 80% eines maximalen Rechnungsbetrages von CHF 15’000 pro Jahr, nach Abzug einer Franchise von CHF 500 (CHF 250 für Kinder).
Zahntechnische Leistungen
Anfertigung von Kronen, Brücken und Prothesen: Kostenübernahme von 80% eines maximalen Rechnungsbetrages von CHF 1’000 pro Jahr.
Übernahme der oben genannten Leistungen nach dem offiziellen Tarif, in der Schweiz oder im grenznahen Ausland.
Mit Complementa Extra werden die zahnmedizinischen Leistungen der beiden Versicherungen kumuliert und die Franchise wird nur einmal erhoben.
Bedingungen
Versicherbare Personen
Abschluss bis zum 50. Altersjahr möglich