Unfallversicherung
Medizinische Versorgung in der Schweiz und weltweit sowie finanzielle Unterstützung nach einem Unfall.
characteristics
Finanzieller Schutz nach Mass
Kapitalauszahlung im Todesfall und bei Invalidität
Zugang zur besten Behandlung
Spitalaufenthalte in der Privatabteilung in der Schweiz und weltweit
Unterstützung bei der Genesung
Haushaltshilfe, Krankenpflege zu Hause, Bade- und Erholungskuren
Kapital bei Spitalaufenthalt
Sie erhalten zusätzliche finanzielle Unterstützung bis zu CHF 3’000
Gut zu wissen
Weitreichende Leistungen
Previsia Extra bietet zahlreiche Leistungen, die von der obligatorischen Unfallversicherung (UVG oder KVG) nicht gedeckt sind.
Sach- und Personenschäden
Bei Unfällen, die Behandlungskosten nach sich ziehen, werden Sach- und Personenschäden bis zu CHF 6’000 erstattet.
Leistungen
Behandlungskosten
Spitalaufenthalte
Übernahme der Spitalkosten in der Privatabteilung weltweit.
Kosten für Komplementärmedizin
Übernahme von Behandlungen, die durch einen Therapeuten durchgeführt werden, der einem von Assura AG anerkannten Berufsverband angehört.
Hauspflege
Bis zu CHF 300 pro Tag, wenn die Hauspflege ärztlich verordnet ist und von einem offiziellen Pflegedienst durchgeführt wird.
Kuren und Erholungsaufenthalte
- Die Kosten für ärztlich verordnete Behandlungen werden ohne Begrenzung übernommen.
- Die Aufenthalts- und Pensionskosten werden bis zu CHF 200 pro Tag, jedoch max. bis zu CHF 6’000 pro Fall übernommen.
Zahnbehandlungen
Die von Zahnärzten verordneten oder durchgeführten Behandlungen werden übernommen. Übernahme der provisorischen und definitiven Behandlungen, sofern diese vor dem vollendeten 22. Lebensjahr erfolgen.
Plastische Chirurgie
Bis zu CHF 60’000 pro Fall, sofern sich der Eingriff infolge des Unfalles als notwendig erweist.
Diverse Kosten
Haushaltshilfe durch einen Betreuungsdienst
Bis zu CHF 80 pro Tag, jedoch max. CHF 6’000 pro Fall bei einer ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit von mindestens 50%.
Hilfsmittel
- erste Anschaffung von Prothesen, Brillen, Hörgeräten und orthopädischen Hilfsmitteln
- Reparatur- und Ersatzkosten bei Beschädigung oder Zerstörung
- Mietkosten für Krankenmobiliar
Such-, Rettungs- und Bergungskosten
Bis zu einem Maximalbetrag von CHF 60’000 pro Fall.
Transportkosten
Sind gedeckt, falls medizinisch notwendig.
Transport der sterblichen Überreste
Übernahme der Transportkosten bis zum Wohnsitz in der Schweiz sowie der Kosten für die amtlichen und administrativen Formalitäten.
Materialschäden
Bis zu CHF 6’000 pro Fall:
- Übernahme von Reinigung, Reparatur oder Ersatz (Neuwert) von Kleidern oder anderen persönlichen Gegenständen
- Übernahme der Kosten für die Reinigung von Fahrzeugen oder anderen Gegenständen von Privatpersonen, die sich um die Rettung und den Transport der verletzten Person gekümmert haben
Zusätzliche Leistungen bei einem Unfall im Ausland
Wenn die versicherte Person im Ausland ins Spital eingeliefert wird und nicht rückgeführt werden kann, werden folgende Zusatzkosten übernommen:
- Die Verlängerung des Aufenthaltes eines Familienmitglieds beziehungsweise einer Person, welche die versicherte Person am Ort der Hospitalisation begleitet.
- Die Reise- und Aufenthaltskosten eines nahen Familienmitgliedes der versicherten Person (Ehepartner, Vater/Mutter, Bruder/Schwester, Sohn/Tochter oder Lebenspartner) bis an den Ort der Hospitalisation, sofern der Spitalaufenthalt mehr als sieben Tage dauert.
Insbesondere für Kinder
- Kinderhütedienst bis zum Alter von 15 Jahren
- Begleitkosten bei einem Spitalaufenthalt der versicherten Person
- Betreuung der Kinder zu Hause
- Kosten für schulische Unterstützung, die von einer Fachperson erteilt wird
Ausführungsvarianten
Erwachsene (19–65 Jahre)
Todesfall Progressives Invaliditätskapital Spitalpauschale Taggeld 1 CHF 20’000 CHF 100’000 CHF 30 CHF 10 bis CHF 60 2 CHF 5’000 CHF 100’000 CHF 20 CHF 10 bis CHF 40 3 CHF 30’000 CHF 60’000 CHF 30 CHF 10 bis CHF 40 4 CHF 50’000 CHF 100’000 CHF 30 CHF 10 bis CHF 60 5 CHF 10’000 CHF 20’000 CHF 10 CHF 10 bis CHF 20 Senioren (66–75 Jahre)
Todesfall Proportionales Invaliditätskapital Spitalpauschale 12 – – CHF 10 13 – CHF 5’000 CHF 10 14 CHF 5’000 CHF 10’000 CHF 10 15 CHF 10’000 CHF 20’000 CHF 10 Kinder (0–18 Jahre)
Todesfall* Progressives Invaliditätskapital Spitalpauschale 6 CHF 5’000 CHF 150’000 CHF 10 7 CHF 3’000 CHF 100’000 CHF 10 8 CHF 3’000 CHF 75’000 CHF 10 9 CHF 3’000 CHF 50’000 CHF 10 10 CHF 3’000 CHF 30’000 CHF 10 16 CHF 10’000 CHF 200’000 CHF 10 17 CHF 10’000 CHF 250’000 CHF 10 *Beschränkung der Kapitalzahlung auf CHF 2’500, falls das Kind vor dem Alter von zweieinhalb Jahren stirbt, und auf CHF 20’000 aus sämtlichen auf das Kind lautenden Versicherungen, falls das Kind vor Vollendung des zwölften Lebensjahres stirbt.
Kapitalauszahlung bei Spitalaufenthalt nur für die Previsia Extra
Kapital nach Wahl wird höchstens einmal pro Kalenderjahr und nur einmal pro versichertes Ereignis ausgezahlt:
- Erwachsene: CHF 1’000, CHF 2’000 oder CHF 3’000
- Kinder: nur CHF 1’000
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Bedingungen
Versicherbare Personen
Abschluss bis zum 75. Altersjahr möglich