Ergänzung Grundversicherung
Alternativmedizin
Reiseversicherung
Spitalversicherung
Kapitalversicherung für Spitalaufenthalte
Zahnversicherung
Unfallversicherung
Vorgeburtliche Versicherung
Mutterschaftsversicherung
Taggeldversicherung

Ergänzung Grundversicherung

Die Zusatzversicherung, die wesentliche Lücken der Grundversicherung schliesst.

Prämie berechnen

 

 

characteristics

  • Beteiligung an Rettungskosten und unbegrenzte Transporte

    Rettungskosten bis zu CHF 20’000 und unbegrenzte Transporte innerhalb der Schweiz

  • Freie Wahl des Spitals

    Deckung in der allgemeinen Abteilung im Spital Ihrer Wahl

  • Kostenbeteiligung bei Zahnbehandlungen

    Ohne vorgängige Untersuchung

  • Brillengläser und Kontaktlinsen

    Kostenbeteiligung an chirurgischer Sehkorrektur

Gut zu wissen

  • Transportkosten

    Ohne Complementa Extra werden Transportkosten nur bis zu 50% von der Grundversicherung erstattet (maximal CHF 500 pro Jahr).

  • Arbeitslosigkeit

    Bei Arbeitslosigkeit sind Sie mit Complementa Extra von den Prämien aller Assura-Zusatzversicherungen befreit.

Leistungen

Complementa Extra

Spitalaufenthalte

  • Behandlungen und Spitalaufenthalte

    Deckung in der Allgemeinabteilung einer auf einer kantonalen Liste aufgeführten Spitaleinrichtung.

  • Haushaltshilfe durch einen Pflegedienst

    CHF 50 pro Tag, 30 Tage pro Jahr, während des Spitalaufenthalts und bis zum 15. Tag nach dem Spitalaustritt.

  • Begleitung eines Kindes

    CHF 70 pro Tag, zehn Tage pro Jahr, für die vom Spital in Rechnung gestellten Beherbergungskosten für die Begleitperson.

  • Betreuung von Kindern bis zum 15. Lebensjahr durch einen offiziellen Hütedienst

    CHF 70 pro Tag, 21 Tage pro Jahr, für die Kinder einer oder eines hospitalisierten erwachsenen Versicherten.

Behandlungskosten

  • Transport und Rettung

    In der Schweiz: Rechnungsbetrag nach Abzug des KVG-Anteils. Unbeschränkt für Transporte, für Rettungen max. CHF 20’000.

  • Ärztlich verordnete Medikamente

    CHF 50’000 per Vertragsdauer für lebenswichtige Medikamente ohne gleichwertige Alternative in der Spezialitätenliste.

  • Brillengläser und Kontaktlinsen

    CHF 100 pro Jahr, kumulierbar über max. 5 Jahre, also max. bis zum Betrag von CHF 500.

  • Chirurgische Sehkorrektur

    CHF 100 pro Jahr, kumulierbar über max. 5 Jahre, also max. bis zum Betrag von CHF 500.

  • Zahnbehandlungen

    Bis zu CHF 1’000 pro Jahr, nach Abzug der Franchise von CHF 500, nach dem Tarif der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft (SSO). Zusätzliche Deckung und um 50% verminderte Franchise für Kinder mit Denta Plus.

  • Ärztlich verordnete Hilfsmittel

    CHF 500 pro Jahr für medizinische Geräte oder orthopädische Artikel.

  • Hauspflege zur Vermeidung eines Spitalaufenthalts

    CHF 200 pro Tag, 21 Tage pro Jahr, auf ärztliche Verordnung.

  • Ärztlich verordnete Badekuren

    • In der Schweiz: CHF 1’000 pro Jahr für die Bade- und Pflegekosten.
    • Im Ausland: CHF 500 pro Jahr, sofern das Leiden nicht in der Schweiz behandelt werden kann.
  • Ärztlich verordnete Erholungskuren

    In der Schweiz: CHF 40 pro Tag, 21 Tage pro Jahr.

  • Schulische Unterstützung durch eine qualifizierte Person

    CHF 50 pro Tag, maximal CHF 3’000 pro Jahr, wenn das kranke oder verunfallte versicherte Kind während eines Monats den Schulunterricht nicht besuchen kann.

  • Nichtärztliche Psychotherapeuten und unabhängige Psychologen

    CHF 1’500 pro Jahr der Kosten für ärztlich verordnete Behandlungen, die von einem auf der Liste des Dachverbandes der schweizerischen Krankenversicherer aufgeführten, nichtärztlichen Psychotherapeuten oder unabhängigen Psychologen durchgeführt werden.

  • Kostenbeteiligung des Versicherten

    Keine Kostenbeteiligung des Versicherten.

  • Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit

    Nach einer Frist von 90 Tagen werden die Prämien der anderen gleichzeitig abgeschlossenen Zusatzversicherungen von der Assura AG übernommen, auch diejenigen der im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder.

  • Notfälle im Ausland

    Keine Deckung im Ausland. Möglichkeit, die Überschreitung des im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergüteten Tarifs mit Mondia oder Mondia Plus zu decken.

Bedingungen

  • Versicherbare Personen

    Abschluss bis zum 99. Altersjahr möglich.

Prämienrechner

Tel.