Ergänzung Grundversicherung
Zahlreiche grundlegende Leistungen, die die Lücken in der Grundversicherung schliessen.
characteristics
Beteiligung an Rettungskosten und unbegrenzte Transporte
Rettungskosten bis zu CHF 20’000 und unbegrenzte Transporte innerhalb der Schweiz
Freie Wahl des Spitals in der Allgemeinabteilung
Freie Wahl des Spezialisten
Kostenbeteiligung bei Zahnbehandlungen
Ohne vorgängige Untersuchung
Brillengläser und Kontaktlinsen
Kostenbeteiligung an chirurgischer Sehkorrektur
Gut zu wissen
Transportkosten
Ohne Complementa Extra werden Transportkosten nur bis zu 50% von der Grundversicherung erstattet (maximal CHF 500 pro Jahr).
Arbeitslosigkeit
Bei Arbeitslosigkeit sind Sie mit Complementa Extra von den Prämien aller Assura-Zusatzversicherungen befreit.
Leistungen
Spitalaufenthalte
Behandlungen und Spitalaufenthalte
Deckung in der Allgemeinabteilung einer auf einer kantonalen Liste aufgeführten Spitaleinrichtung.
Haushaltshilfe durch einen Pflegedienst
CHF 50 pro Tag, 30 Tage pro Jahr, während des Spitalaufenthalts und bis zum 15. Tag nach dem Spitalaustritt.
Begleitung eines Kindes
CHF 70 pro Tag, zehn Tage pro Jahr, für die vom Spital in Rechnung gestellten Beherbergungskosten für die Begleitperson.
Betreuung von Kindern bis zum 15. Lebensjahr durch einen offiziellen Hütedienst
CHF 70 pro Tag, 21 Tage pro Jahr, für die Kinder einer oder eines hospitalisierten erwachsenen Versicherten.
Behandlungskosten
Transport und Rettung
In der Schweiz: Rechnungsbetrag nach Abzug des KVG-Anteils. Unbeschränkt für Transporte, für Rettungen max. CHF 20’000.
Ärztlich verordnete Medikamente
CHF 50’000 per Vertragsdauer für lebenswichtige Medikamente ohne gleichwertige Alternative in der Spezialitätenliste.
Brillengläser und Kontaktlinsen
CHF 100 pro Jahr, kumulierbar über max. 5 Jahre, also max. bis zum Betrag von CHF 500.
Chirurgische Sehkorrektur
CHF 100 pro Jahr, kumulierbar über max. 5 Jahre, also max. bis zum Betrag von CHF 500.
Zahnbehandlungen
Bis zu CHF 1’000 pro Jahr, nach Abzug der Franchise von CHF 500, nach dem Tarif der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft (SSO). Zusätzliche Deckung und um 50% verminderte Franchise für Kinder mit Denta Plus.
Ärztlich verordnete Hilfsmittel
CHF 500 pro Jahr für medizinische Geräte oder orthopädische Artikel.
Hauspflege zur Vermeidung eines Spitalaufenthalts
CHF 200 pro Tag, 21 Tage pro Jahr, auf ärztliche Verordnung.
Ärztlich verordnete Badekuren
- In der Schweiz: CHF 1’000 pro Jahr für die Bade- und Pflegekosten.
- Im Ausland: CHF 500 pro Jahr, sofern das Leiden nicht in der Schweiz behandelt werden kann.
Ärztlich verordnete Erholungskuren
In der Schweiz: CHF 40 pro Tag, 21 Tage pro Jahr.
Schulische Unterstützung durch eine qualifizierte Person
CHF 50 pro Tag, maximal CHF 3’000 pro Jahr, wenn das kranke oder verunfallte versicherte Kind während eines Monats den Schulunterricht nicht besuchen kann.
Nichtärztliche Psychotherapeuten und unabhängige Psychologen
CHF 1’500 pro Jahr der Kosten für ärztlich verordnete Behandlungen, die von einem auf der Liste des Dachverbandes der schweizerischen Krankenversicherer aufgeführten, nichtärztlichen Psychotherapeuten oder unabhängigen Psychologen durchgeführt werden.
Notfälle im Ausland
Keine Deckung im Ausland. Möglichkeit, die Überschreitung des im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergüteten Tarifs mit Mondia oder Mondia Plus zu decken.
Kostenbeteiligung des Versicherten
Keine Kostenbeteiligung des Versicherten.
Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit
Nach einer Frist von 90 Tagen werden die Prämien der anderen gleichzeitig abgeschlossenen Zusatzversicherungen von der Assura AG übernommen, auch diejenigen der im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder.
Bedingungen
Versicherbare Personen
Abschluss bis zum 99. Altersjahr möglich.