Ergänzung Grundversicherung
Zahlreiche grundlegende Leistungen die die Lücken in der Grundversicherung schliessen
characteristics
Unbegrenzte Transporte und Rettung
Rettungskosten bis zu CHF 20’000 und unbegrenzte Transporte innerhalb der Schweiz
Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung
Freie Wahl eines Spezialisten
Kostenbeteiligung bei Zahnbehandlungen
Ohne vorgängige Untersuchung
Brillengläser und Kontaktlinsen
Kostenbeteiligung an chirurgischer Sehkorrektur
Gut zu wissen
Transportkosten
Ohne Complementa Extra werden Transportkosten nur bis zu 50% von der Grundversicherung erstattet (max. CHF 500 pro Jahr).
Arbeitslosigkeit
Bei Arbeitslosigkeit sind Sie mit Complementa Extra von den Prämien aller Assura-Zusatzversicherungen befreit.
Versicherungsdauer
Der Abschluss einer Zusatzversicherung setzt eine Versicherungsdauer von mindestens fünf Jahren voraus.
Leistungen
Spitalaufenthalte
Behandlungen und Spitalaufenthalte
Deckung in der allgemeinen Abteilung ausserkantonaler Spitaleinrichtungen, die auf der kantonalen Liste aufgeführt sind
Behandlungskosten
Medizinische und ambulante Behandlungen
Übernahme des nicht von der Grundversicherung übernommenen Tarifunterschieds bei Behandlung ausserhalb des Wohnkantons
Transport und Rettung
In der Schweiz, 100% des Rechnungsbetrages:
- Für Transporte: unbeschränkt (die Grundversicherung übernimmt nur CHF 500 pro Jahr)
- Für Rettungen: CHF 20’000 pro Jahr (die Grundversicherung übernimmt nur CHF 5’000 im Jahr)
Ärztlich verordnete Medikamente
CHF 50’000 per Vertragsdauer für lebenswichtige Medikamente ohne gleichwertige Alternative in der Spezialitätenliste (Referenzliste für die Grundversicherung)
Brillengläser und Kontaktlinsen
CHF 100 pro Jahr, kumulierbar über mehrere Jahre bis zum Betrag von CHF 500 ohne Altersbeschränkung (die Grundversicherung übernimmt nur CHF 180 bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)
Bis zum vollendeten 18. Altersjahr CHF 180 pro Jahr
Chirurgische Sehkorrektur
CHF 100 pro Jahr, kumulierbar über mehrere Jahre bis zum Betrag von CHF 500
Zahnbehandlungen
Bis zu CHF 1’000 pro Jahr nach Abzug der Franchise von CHF 500 nach dem Tarif der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft (SSO); zusätzliche Deckung und um 50% verminderte Franchise für Minderjährige mit Denta Plus
Ihr SSO-Zahnarzt ist gesetzlich verpflichtet, seine Leistungen nach Taxpunkten transparent zu verrechnen. Dies geschieht nach dem offiziellen Zahnarzttarif der SSO
Ärztlich verordnete Hilfsmittel
CHF 500 pro Jahr für medizinische Geräte oder orthopädische Artikel
Krankenpflege zu Hause zur Vermeidung eines Spitalaufenthalts
CHF 200 pro Tag, 21 Tage pro Jahr, auf ärztliche Verordnung
Ärztlich verordnete Badekuren
- In der Schweiz: CHF 1’000 pro Jahr für die Bade- und Pflegekosten
- Im Ausland: CHF 500 pro Jahr, sofern das Leiden nicht in der Schweiz behandelt werden kann
Ärztlich verordnete Erholungskuren
In der Schweiz, CHF 40 pro Tag, 21 Tage pro Jahr
Haushaltshilfe durch einen Pflegedienst
CHF 50 pro Tag, 30 Tage pro Jahr, während des Spitalaufenthalts bis zum 15. Tag nach dem Spitalaustritt
Begleitung eines Kindes
CHF 70 pro Tag, 10 Tage pro Jahr, für die vom Spital in Rechnung gestellten Beherbergungskosten für die Begleitperson
Betreuung von Kindern bis zum 15. Lebensjahr durch einen offiziellen Hütedienst
CHF 70 pro Tag, 21 Tage pro Jahr, für die Kinder eines hospitalisierten erwachsenen Versicherten
Schulische Unterstützung durch eine qualifizierte Person
CHF 50 pro Tag, max. CHF 3’000 pro Jahr, wenn das kranke oder verunfallte versicherte Kind während eines Monats dem Schulprogramm nicht folgen kann
Nichtärztliche Psychotherapeuten und unabhängige Psychologen
CHF 1’500 pro Jahr der Kosten ärztlich verordneter Behandlungen, die von einem auf der Liste des Dachverbandes der schweizerischen Krankenversicherer aufgeführten, nichtärztlichen Psychotherapeuten oder unabhängigen Psychologen durchgeführt werden
Notfälle im Ausland
Keine Deckung im Ausland; Möglichkeit, die Überschreitung des im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergüteten Tarifs mit Mondia oder Mondia Plus zu decken
Kostenbeteiligung des Versicherten
Keine Kostenbeteiligung des Versicherten
Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit
Nach einer Frist von 90 Tagen werden die Prämien der anderen gleichzeitig abgeschlossenen Zusatzversicherungen von der Assura AG übernommen, auch diejenigen der im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder
Bedingungen
Versicherbare Personen
Abschluss bis zum 99. Altersjahr möglich
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Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Berater gerne zur Verfügung.