Basis
Keine Einschränkungen bei der Arzt- und Apothekenwahl
Die obligatorische Grundversicherung ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen verpflichtend. Sie deckt die im Krankenversicherungsgesetz (KVG) definierten medizinischen Leistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschutz ab. Diese Leistungen sind bei jeder Krankenkasse gleich.
Freie Wahl des Arztes
Sie wählen Ihren Arzt oder Spezialisten jederzeit frei.
Freie Wahl der Apotheke
Ihre Medikamente können Sie in jeder Apotheke beziehen.
So geht's
Konsultation eines Arztes
Sie wählen die Ärzte, Spezialisten oder Leistungserbringer, die Sie konsultieren möchten, ohne Einschränkung aus.
Kontrolle und Bezahlung der Rechnung
Sobald Ihre Franchise erreicht ist, senden Sie uns Ihre gesammelten Rechnungen. In bestimmten Fällen, z. B. bei einem stationären Spitalaufenthalt, übernehmen wir die Kosten direkt.
Rückzahlung
Wir prüfen, ob die Leistungen gedeckt sind, und erstatten Ihnen die versicherten Kosten (abzüglich Ihrer Franchise und Ihres Selbstbehalts).
Nützliche Dokumente
Haben Sie Fragen?
Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Berater gerne zur Verfügung.