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Unsere Zusatzversicherungen
Möchten Sie Ihre Grundversicherung ergänzen? Kombinieren Sie unsere Zusatzversicherungen ganz nach Ihren Bedürfnissen – für einen optimalen Schutz.
Wir bieten Ihnen Vorteile über die Gesundheitsleistungen hinaus
Rabatte für Ihre FamilieBis zu 20% Rabatt für Kinder
Langfristig bezahlbare PrämienBestimmte Zusatzversicherungen bieten ab 26 Jahren den Vorteil einer lebenslangen Altersklasse
Gleiche Tarife für Frauen und MännerBei den Zusatzversicherungen gibt es keine geschlechtsspezifischen Preisunterschiede
Unbegrenzte RückerstattungViele Leistungen werden ohne Höchstbeträge oder zeitliche Begrenzung zurückerstattet
Wählen Sie Ihre Zusatzversicherungen

Ihre Spitaldeckung

Spitalversicherungen leisten einen wesentlichen Beitrag, um die Kosten für einen Spitalaufenthalt in der Schweiz zu decken. Sie ergänzen die Grundversicherung (KVG) und decken Kosten, die von dieser nicht übernommen werden, wie z. B. den Komfort eines Einzelzimmers.
Spitalversicherungen
Mehr Komfort bei Spitalaufenthalten in der Privat- oder Halbprivatabteilung.
Mutterschaftsversicherung
Optimaler Versicherungsschutz während der gesamten Schwangerschaft, Geburt und Nachbetreuung.
Kapitalversicherung für Spitalaufenthalte
Finanzielle Unterstützung bei einem Spitalaufenthalt.

Ihr Gesundheitsschutz

Zusatzversicherungen sind als Ergänzung zur Grundversicherung gedacht. Sie bieten Zugang zu spezialisierten Behandlungen, die über die Leistungen gemäss KVG hinausgehen. Damit bleiben Sie auch dann gelassen, wenn etwas Unvorhergesehenes passiert.
Ergänzung Grundversicherung
Sorgen Sie für die beste Behandlung und Pflege nach einem Unfall, fördern Ihre Genesung, schützen Ihr Vermögen und erhalten Kapital bei einem Spitalaufenthalt.
Alternativmedizin
Übernahme der beliebtesten Therapie- und alternativen Heilmethoden.
Reiseversicherungen
Unbesorgt verreisen dank unseren Reise- und Annullierungsversicherungen.
Zahnversicherungen
Vollständige Deckung für alle Zahnbehandlungen, inkl. kieferorthodopädische Behandlungen (Denta Plus) und Dentalhygiene.
Unfallversicherung
Medizinische Versorgung in der Schweiz und weltweit sowie Schutz vor den finanziellen Folgen eines Unfalls.
Vorgeburtliche Versicherung
Zusatzversicherung zur Grundversicherung für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: In einem einzigen Abschluss werden die sechs wichtigsten Bedürfnisse gedeckt.

Ihre finanzielle Absicherung

Jetzt für die Zukunft planen, indem Sie sich für unvorhergesehene Ereignisse oder Ihren Ruhestand mit einem Kapital oder eine Rente absichern und damit für sich und Ihre Familie vorsorgen.
Taggeldversicherung
Die Taggeldversicherung, die Ihren Lohnausfall bei einer krankheits- oder unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit bis zu 100% deckt.
Kapitalversicherung bei Invalidität oder Todesfall
Finanzieller Schutz vor unvorhergesehenen Ereignissen bei Invalidität oder im Todesfall infolge Krankheit.
Häufig gestellte Fragen
Worin unterscheiden sich Grundversicherung und Zusatzversicherungen?
Die Grundversicherung (KVG) ist für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch. Sie deckt die grundlegende medizinische Versorgung und Behandlung ab. Zusatzversicherungen hingegen bieten einen zusätzlichen Versicherungsschutz für Leistungen, die nicht in der Grundversicherung enthalten sind. Das sind zum Beispiel Zahnbehandlungen, Alternativmedizin, Einzelzimmer im Spital oder ein besserer Versicherungsschutz im Ausland.
Was bedeutet VVG?
Das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) regelt die Beziehungen zwischen Versicherungsunternehmen und ihren Kundinnen und Kunden in der Schweiz. Dieses Gesetz regelt die Beziehungen zwischen Versicherern und Versicherten bei Zusatzversicherungen, die nicht durch die Grundversicherung (KVG) abgedeckt sind.
Was ist eine lebenslange Altersklasse?
Eine Zusatzversicherung mit lebenslang gültiger Prämienaltersstufe ab 26 Jahren. Die Altersklasse bleibt während der gesamten Vertragsdauer unverändert. Bei einer allfälligen Prämienerhöhung ist das Eintrittsalter und nicht das tatsächliche Alter der versicherten Person massgebend. Die Prämien der restlichen Zusatzversicherungen werden während der gesamten Vertragsdauer an das tatsächliche Alter der versicherten Person angepasst. Das bedeutet, dass beim Erreichen der Altersgrenze die Altersklasse und der Prämientarif automatisch wechseln.
Worin unterscheiden sich Grundversicherung und Zusatzversicherungen?
Die Grundversicherung (KVG) ist für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch. Sie deckt die grundlegende medizinische Versorgung und Behandlung ab. Zusatzversicherungen hingegen bieten einen zusätzlichen Versicherungsschutz für Leistungen, die nicht in der Grundversicherung enthalten sind. Das sind zum Beispiel Zahnbehandlungen, Alternativmedizin, Einzelzimmer im Spital oder ein besserer Versicherungsschutz im Ausland.
Was bedeutet VVG?
Das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) regelt die Beziehungen zwischen Versicherungsunternehmen und ihren Kundinnen und Kunden in der Schweiz. Dieses Gesetz regelt die Beziehungen zwischen Versicherern und Versicherten bei Zusatzversicherungen, die nicht durch die Grundversicherung (KVG) abgedeckt sind.
Was ist eine lebenslange Altersklasse?
Eine Zusatzversicherung mit lebenslang gültiger Prämienaltersstufe ab 26 Jahren. Die Altersklasse bleibt während der gesamten Vertragsdauer unverändert. Bei einer allfälligen Prämienerhöhung ist das Eintrittsalter und nicht das tatsächliche Alter der versicherten Person massgebend.Die Prämien der restlichen Zusatzversicherungen werden während der gesamten Vertragsdauer an das tatsächliche Alter der versicherten Person angepasst. Das bedeutet, dass beim Erreichen der Altersgrenze die Altersklasse und der Prämientarif automatisch wechseln.
Entdecken Sie die Versicherungen für Ihre LebenssituationFür jede Lebensphase bestehen besondere Versicherungsbedürfnisse. Wir bieten Ihnen eine angepasste Begleitung, um Ihnen den passenden Versicherungsschutz zu garantieren.
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Nützliche Dokumente
CGA_LCA_01.1999_(MAJ 01.2022)
CGA_LCA_10.2001_(MAJ 01.2022)
CGA_LCA_09.2010_(MAJ 01.2022)
CGA_LCA_ 07.2015 (MAJ 01.2022)
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