Grundversicherung
Wer seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt, ist verpflichtet, innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft oder Geburt in der Schweiz eine Grundversicherung abzuschliessen. Die medizinischen Leistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft sind durch das eidgenössische Krankenversicherungsgesetz (KVG) geregelt.
Wählen Sie das Grundversicherungsmodell, das am besten zu Ihren Bedürfnissen, Ihrer aktuellen Situation und Ihrem Budget passt. Sie erhalten bei allen Modellen vergleichbare Leistungen. Einzig der Zugang dazu ist je nach Modell unterschiedlich.
Vereinfachter Prozess
Basis, das Standard-Grundversicherungsmodell
Dieses Modell bietet Ihnen für Ihre Konsultation die freie Wahl Ihres Arztes oder Ihres Spezialisten sowie Ihrer Apotheke. Wie bei allen Modellen umfasst Ihre Deckung sämtliche Leistungen gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG).
Basis
In der ganzen Schweiz verfügbar
Freie Wahl des Arztes und des Spezialisten
Freie Wahl der Apotheken
Grosszügige Rabatte und weitere Vorteile mit Alternativmodellen
Um grosszügige Prämienrabatte gegenüber dem Standardmodell zu erhalten, wählen Sie ein alternatives Grundversicherungsmodell. Die Leistungen sind bei allen Modellen identisch. Die Modelle unterscheiden sich einzig durch die Wahl der ersten Anlaufstelle und den Zugang zur Apotheke.
In der ganzen Schweiz verfügbar
Maximale Flexibilität bei der Wahl Ihres medizinischen Erstkontakts und Übernahme zahlreicher Vorsorgeuntersuchungen
Hausarzt, Telemedizin oder Partnerapotheke
Freie Wahl der Apotheke beim Bezug Ihrer Medikamente
PreventoMed
Neu
Neben PreventoMed bieten wir mehrere alternative Grundversicherungsmodelle an, um Ihre Bedürfnisse bestmöglich abzudecken.
Hausarzt
Kantone: Ganze Schweiz
Ihre Vorteile: Persönliche Begleitung durch Ihren Hausarzt
Ärztlicher Erstkontakt: Hausarzt
Wahl der Apotheke: Freie Wahl
QualiMed
Kantone: Ganze Schweiz
Ihre Vorteile: Direkter Zugang zu Spezialisten dank einem Beratungsdienst
Ärztlicher Erstkontakt: Hausarzt oder Telemedizin
Wahl der Apotheke: Freie Wahl
PharMed
Kantone: In der gesamten Westschweiz und den meisten Deutschschweizer Kantonen
Ihre Vorteile: Persönliche Betreuung durch Ihren Hausarzt und Einsparungen bei Medikamenten
Ärztlicher Erstkontakt: Hausarzt
Wahl der Apotheke: Anerkannte Apotheken
Hausarzt | QualiMed | PharMed | |
---|---|---|---|
Kantone | Ganze Schweiz | Ganze Schweiz | In der gesamten Westschweiz und den meisten Deutschschweizer Kantonen |
Ihre Vorteile | Persönliche Begleitung durch Ihren Hausarzt | Direkter Zugang zu Spezialisten dank einem Beratungsdienst | Persönliche Betreuung durch Ihren Hausarzt und Einsparungen bei Medikamenten |
Ärztlicher Erstkontakt | Hausarzt | Hausarzt oder Telemedizin | Hausarzt |
Wahl der Apotheke | Freie Wahl | Freie Wahl | Anerkannte Apotheken |
PlusMed
Kantone: In den meisten Deutschschweizer Kantonen
Ihre Vorteile: Profitieren Sie während der gesamten Dauer der Behandlung von einer optimalen Betreuung durch die medizinischen Fachkräfte des PlusMed-Modells.
Ärztlicher Erstkontakt: Gemeinschaftspraxis, PlusMed-Hausarzt oder Telemedizin
Wahl der Apotheke: Freie Wahl
Gesundheitsnetz
Kantone: Freiburg, Genf, Wallis, Waadt und Jura
Ihre Vorteile: Persönliche Betreuung durch Ihren Hausarzt und Einsparungen bei Medikamenten
Ärztlicher Erstkontakt: Hausarzt aus dem Delta-Netzwerk
Wahl der Apotheke: Anerkannte Apotheken
AssurCall
Kantone: Basel-Stadt und Basel-Landschaft
Ihre Vorteile: Zugang zur Telemedizin und Einsparungen bei Medikamenten
Ärztlicher Erstkontakt: Telemedizin
Wahl der Apotheke: Anerkannte Apotheken
PlusMed | Gesundheitsnetz | AssurCall | |
---|---|---|---|
Kantone | In den meisten Deutschschweizer Kantonen | Freiburg, Genf, Wallis, Waadt und Jura | Basel-Stadt und Basel-Landschaft |
Ihre Vorteile | Umfassende Begleitung durch die medizinischen Fachkräfte des PlusMed-Modells und rascher Zugang zum geeigneten Spezialisten | Persönliche Betreuung durch Ihren Hausarzt und Einsparungen bei Medikamenten | Zugang zur Telemedizin und Rabatte auf Medikamente |
Ärztlicher Erstkontakt | Gemeinschaftspraxis, PlusMed-Hausarzt oder Telemedizin | Hausarzt aus dem Delta-Netzwerk | Telemedizin |
Wahl der Apotheke | Freie Wahl | Anerkannte Apotheken | Anerkannte Apotheken |
Finden Sie die richtige Grundversicherung für Ihre Bedürfnisse.
Um besser zu verstehen, welches unserer Grundversicherungsmodelle Ihren Bedürfnissen und ihrer Situation am besten entspricht, möchten wir Sie durch einige einfache Fragen führen.
Gut zu wissen
Unfalldeckung
Die Unfallversicherung ist obligatorisch. Wird sie nicht vom Arbeitgeber oder der Arbeitslosenkasse gedeckt, muss sie in die Grundversicherung eingeschlossen werden.
Spitalaufenthalt ausserhalb des Wohnkantons
Bei einem Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung eines Spitals ausserhalb Ihres Wohnkantons sind die Zusatzkosten nicht von der Grundversicherung gedeckt. Sie können aber von der Zusatzversicherung Complementa Extra übernommen werden.
Spitalaufenthalt im Ausland
Bei einem notfallmässigen Spitalaufenthalt im Ausland reicht die Deckung durch die Grundversicherung oft nicht aus. Für einen optimalen Versicherungsschutz im Ausland können Sie die Reiseversicherung Mondia oder Mondia Plus abschliessen.
Leistungen
Die Leistungen der Grundversicherung sind im Gesetz (KVG) genau definiert und daher bei allen Krankenkassen gleich.
Spitalaufenthalte
Behandlungen und Spitalaufenthalte
Deckung in der allgemeinen Abteilung einer auf einer kantonalen Liste aufgeführten Spitaleinrichtung. Eventuelle Tarifdifferenzen werden von Complementa Extra übernommen.
Behandlungskosten
Ambulante Behandlungen und besondere Leistungen
Versicherungsdeckung in der ganzen Schweiz
Transport und Rettung
In der Schweiz, 50% des Rechnungsbetrages:
- für Transporte: CHF 500 pro Jahr
- für Rettungen: CHF 5’000 pro Jahr
Ärztlich verordnete Medikamente
Nach Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) und Spezialitätenliste (SL), einschliesslich Generika
Brillengläser und Kontaktlinsen
CHF 180.85 pro Jahr, bis zum vollendeten 18. Altersjahr
Zahnbehandlungen
Wenn durch schwere Krankheit oder Unfall bedingt (gemäss abschliessender Liste Kapitel 5 Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV)
Ärztlich verordnete Hilfsmittel
Nach der Mittel- und Gegenstände-Liste (MiGel)
Hauspflege zur Vermeidung eines Spitalaufenthalts
Nach den gesetzlichen Bestimmungen
Ärztlich verordnete Badekuren
In der Schweiz, CHF 10 pro Tag, 21 Tage pro Jahr, für Beherbergung
Alternative Therapien, durchgeführt von einem FMH-Arzt
Akupunktur, Homöopathie, Phytotherapie, anthroposophische Medizin und chinesische Medizin, wenn die Behandlung durch einen FMH-Arzt mit Zusatzausbildung durchgeführt wird
Notfälle im Ausland
- EU- und EFTA-Staaten: gemäss bilateralen Abkommen
- andere Länder: bis zum doppelten Betrag des Tarifs des Wohnkantons
Kostenbeteiligung des Versicherten
- Jahresfranchise nach Wahl des Versicherten
- Jährlicher Selbstbehalt: 10% (höchstens CHF 350 für Kinder und CHF 700 für Erwachsene)
- Jährlicher Selbstbehalt für Medikamente, die teurer sind als Produkte mit identischem Wirkstoff (Generika): 40%
- Bei Spitalaufenthalt: ab dem 1. Januar des Jahres, in dem die versicherte Person 19 Jahre alt wird (Ausnahmen gemäss gesetzlichen Bestimmungen), CHF 15 pro Tag
Nützliche Dokumente
Zusatzversicherungen
Mit unserem breiten Angebot an Zusatzversicherungen sind Sie noch besser geschützt. Wählen Sie aus unserer Palette die Produkte aus, die Ihren Bedürfnissen und Ihrem Budget entsprechen.