Spitalaufenthalt

Bei gewissen Eingriffen erteilt Assura nur dann eine Kostengutsprache, wenn eine detaillierte medizinische Begründung des Vertrauensarztes vorliegt.
Ohne plausible medizinische Begründung erteilt die Assura für die nachfolgenden Eingriffe nur eine ambulante Kostengutsprache.

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