Krankenversicherung

Ich bin aus dem Ausland neu in die Schweiz gezogen. Was muss ich tun, um mich zu versichern?

Obligatorische Krankengrundversicherung:

Die Krankengrundversicherung ist eine Sozialversicherung, die für sämtliche in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch ist. Sie wird durch das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) geregelt und deckt die Kosten ab, die infolge von Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft entstehen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen sind bei allen Versicherern identisch. Für die Grundversicherung müssen Sie keinen Gesundheitsfragebogen ausfüllen.

Sie müssen der obligatorischen Krankengrundversicherung innerhalb von drei Monaten nach der Niederlassung in der Schweiz beitreten. Bevor Sie sich für einen Versicherer entscheiden, müssen Sie sich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde anmelden, um eine Wohnsitzbestätigung zu erhalten. Diese ist für Ihren Versicherer bestimmt. Danach können Sie über das Internet eine Offerte verlangen und unseren Kundendienst oder einen Versicherungsberater kontaktieren, um das auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Versicherungsmodell und die für Sie optimale Franchise zu wählen.

Zusatzversicherungen:

Die Zusatzversicherungen decken Leistungen ab, die von der obligatorischen Krankengrundversicherung nicht übernommen werden. Diese Versicherungen sind privat und unterliegen dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG). Im Gegensatz zu den Grundversicherungen kann jeder Versicherer sein Angebot an Zusatzversicherungen selbst bestimmen. Vor einem Versicherungsabschluss müssen Sie einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Aufgrund der darin gemachten Angaben kann der Versicherer Vorbehalte anbringen oder den Abschluss einer Zusatzversicherung aufgrund eines bestehenden Leidens sogar verweigern. Assura bietet über zehn verschiedene Zusatzversicherungen an: Übersicht. Diese Regelungen sind im Bundesgesetz über die Krankenzusatzversicherungen (VVG) festgeschrieben und bei allen Krankenversicheren gleich.

Sind Sie Schweizer Bürger?

Von Schweizer Bürgern, die aus dem Ausland zurückkehren, benötigen wir eine Kopie der von der Einwohnerkontrolle ihrer Wohngemeinde ausgestellten Wohnsitzbestätigung.

Sind Sie ausländischer Staatsbürger?

Von ausländischen Staatsbürgern benötigen wir eine Kopie der Aufenthaltsbewilligung.

Abhängig vom Typ Ihrer Aufenthaltsbewilligung kann Assura Anträge auf Zusatzversicherungen ablehnen. Unser Kundendienst gibt Ihnen diesbezüglich Auskunft.

Welche verbleibenden Kosten muss ich im Rahmen der Grundversicherung übernehmen?

Ein Teil der Kosten ist bei der Grundversicherung gemäss des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) von Ihnen zu tragen. Dies wird «Kostenbeteiligung» genannt. Diese Beteiligung besteht aus der Jahresfranchise und dem Selbstbehalt.

Die Franchise für Erwachsene beträgt CHF 300, 500, 1’000, 1’500, 2’000 oder 2’500. Sie gilt pro Kalenderjahr. Das heisst, solange Sie den gewählten Betrag in einem bestimmten Jahr nicht erreichen ist, sind alle von der Grundversicherung gedeckten Behandlungskosten von Ihnen zu tragen. Sobald diese Kosten Ihre gewählte Franchise übersteigen, bezahlen Sie nur noch 10% der Kosten (Selbstbehalt), die restlichen 90% übernimmt Ihr Versicherer.

Bei einem Spitalaufenthalt wird darüber hinaus ein Selbstbehalt von CHF 15 pro Tag fällig (mit Ausnahme von Kindern, Erwachsenen unter 25 Jahren und schwangeren Frauen).

Wann kann ich meinen Versicherungsvertrag kündigen?

Kündigung eines Vertrages nach KVG – obligatorische Krankengrundversicherung:

Bei einer Wahlfranchise (höher als CHF 300 für Erwachsene und CHF 0 für Kinder) können Sie Ihre Grundversicherung auf den 31. Dezember kündigen. In diesem Fall muss Ihre Kündigung spätestens am 30. November bei Ihrem Versicherer eintreffen.

Wenn Sie sich hingegen für ein gewöhnliches Modell mit der Standardfranchise (CHF 300 für Erwachsene und CHF 0 für Kinder) entscheiden, können Sie den Versicherer auch per 30. Juni wechseln. Ihre Kündigung muss dann spätestens am 31. März bei Ihrem Versicherer eintreffen. Dabei gehen Sie wie folgt vor:

  • Senden Sie Ihrem bisherigen Versicherer einen eingeschriebenen Brief, um Ihren Vertrag zu kündigen.
  • Fordern Sie über das Internet eine Offerte an oder kontaktieren Sie einen Berater, um das für Sie passende Modell zu wählen.

Kündigungsschreiben (Word)

Kündigungsschreiben (PDF)

Kündigung eines Versicherungsvertrages nach VVG – Krankenzusatzversicherungen:

Verträge für Zusatzversicherungen werden je nach Versicherer für die Dauer von einem bis zu drei Jahren abgeschlossen. Die Kündigung eines Vertrages nach VVG ist somit nach diesem Zeitraum mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende des Kalenderjahres möglich. Achtung: Bei einer Prämienerhöhung können Sie den Vertrag auf das Ende des laufenden Jahres kündigen. Dies gilt auch dann, wenn die Prämie aufgrund des Wechsels in eine andere Altersklasse erhöht wird. Dabei gehen Sie wie folgt vor:

  • Fordern Sie über das Internet eine Offerte von Assura an oder kontaktieren Sie einen Berater, um die für Sie passenden Versicherungen zu beantragen.
  • Warten Sie die Bestätigung des Vertragsabschlusses von Assura ab.
  • Um den Vertrag zu kündigen, müssen Sie Ihrem bisherigen Versicherer Ihr Kündigungsgesuch senden.

Muss ich die Unfalldeckung in die Grundversicherung einschliessen?

Die Unfalldeckung ist obligatorisch.

Wenn Sie selbstständig, Schüler, Rentner, nicht erwerbstätig sind oder angestellt sind und durchschnittlich weniger als acht Stunden pro Woche arbeiten, müssen Sie die Unfalldeckung zu Ihrer Grundversicherung hinzufügen.

Wenn Sie durchschnittlich mehr als acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber angestellt sind oder arbeitslos sind, können Sie die Unfalldeckung ausschliessen – Ihr Arbeitgeber oder ihre Arbeitslosenkasse versichert Sie bereits für Berufs- und Nichtberufsunfälle.

Oder aber Sie entscheiden sich für das Modell Previsia Extra: Diese Zusatzversicherung bietet Leistungen bei Tod, Invalidität oder Spitalaufenthalt nach einem Unfall und gilt weltweit.

Warum hat sich meine Prämie geändert?

Ausser nach dem von Ihnen gewählten Grundversicherungsmodell und der Franchise richten sich die Prämien Ihrer Grundversicherung auch nach der Altersklasse, der Sie angehören: Kind, junger Erwachsener oder Erwachsener. Ein Wechsel der Altersklasse führt somit zu einer Prämienerhöhung.

Die Versicherungsprämien unterscheiden sich ebenfalls je nachdem wo Sie Ihren Wohnort haben. Ein Kanton kann bis zu drei Tarifzonen umfassen. Ebenso kann es vorkommen, dass die Gemeinden von einem Jahr zum nächsten die Tarifzone ändern. Wenn Sie also umgezogen sind oder wenn Ihre Gemeinde die Tarifzone gewechselt hat, wurde Ihre Versicherungsprämie entsprechend angepasst.

Was deckt die Grundversicherung, und warum brauche ich Zusatzversicherungen?

Die obligatorische Krankengrundversicherung, auch Grundversicherung genannt, ist obligatorisch für alle in der Schweiz wohnhaften Personen. Sie wird durch das KVG geregelt und deckt die gesetzlichen Grundleistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Es gibt verschiedene Grundversicherungsmodelle, die je nach Funktionsweise mehr oder weniger kostengünstig sind. Jedoch decken alle Modelle der Grundversicherung der verschiedenen Schweizer Versicherer die gleichen Leistungen.

Die Zusatzversicherungen ermöglichen mehr Komfort und eine umfassendere Versicherungsdeckung. Wenn Sie beispielsweise ins Ausland reisen möchten, ist eine Zusatzversicherung hilfreich bei einer Annullierung, bei Krankheit oder Unfall im Ausland und bei einer Rückführung. Bei einem Spitalaufenthalt in der Schweiz erhalten Sie mit einer Zusatzversicherung ein Einzelzimmer oder einen Geldbetrag, um unvorhergesehene Kosten zu decken. Unsere Berater helfen Ihnen gerne bei der Wahl der für Ihre Bedürfnisse besten Zusatzversicherungen.

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