Ambulant durchgeführte Operationen

Assura setzt sich für die Eindämmung der Kostensteigerung ein

Im Bestreben, die Kostenexplosion einzudämmen, übernimmt die Assura die folgenden Operationen nur, wenn sie ambulant durchgeführt werden, es sei denn es liegt eine ärztliche Begründung vor. Mit dieser Massnahme können bedeutende Einsparungen erzielt werden, die den Versicherten zugute kommen.
Chirurgischer Eingriffe, welche mit gleichem Ergebnis sicher ambulant durchgeführt werden können:
Die Assura teilt mit, dass sie bei gewissen Eingriffen nur dann Kostengutsprache für einen stationären Aufenthalt erteilt, wenn sie bzw. deren Vertrauensarzt hierfür eine detaillierte medizinische Begründung erhält. Ohne plausible medizinische Begründung erteilt die Assura für die nachfolgenden Eingriffe nur eine ambulante Kostengutsprache:

  • Arthroskopische Meniscusoperationen
  • ORL-Eingriffe (Septumplastik, Conchotomie, endonasale Polypektomie, Naseneingangskorrektur, Nasenspitzenkorrektur, endoskopische Nasentoilette, Nebennasenhöhlentoilette).
  • Einseitige Varizen-OP
  • Gynäkologische Eingriffe (Hysteroskopie diagnostisch, Hysteroskopie mit Curettage u/o. Biopsie, Hysterosalpingographie, Interruptio, laparoskopische Sterilisation, diagnostische Laparoskopie, nicht chirurgische Endometriumdestruktion (Cavatherm, Rollerball, Thermachoice,NovaSure)
  • Hämorrhoiden
  • Hammerzehen
  • Epikondylitis (Tennisellbogen)
  • Carpaltunnelsyndrom
  • Polysomnographie
    Die Assura legt Wert darauf festzuhalten, dass der Eingriff in jedem Fall übernommen wird, falls er ambulant durchgeführt wird oder falls prä- intra- oder postoperative medizinische Gründe die Notwendigkeit einer stationären Behandlung nach sich ziehen.
    Bei offenen Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen unser medizinischer Dienst unter der Nummer 0800 277 872 jederzeit zur Verfügung.

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