FAQ

Assura erstattet an knapp 500‘000 Versicherte CHF 30 Mio. zurück

Aufgrund des Coronavirus wurden 2020 nicht dringende Eingriffe verschoben. Deshalb fielen in einigen Kantonen die medizinischen Behandlungskosten tiefer aus als geplant.

Assura berechnet die Prämien so präzis wie möglich. Wenn die Kosten wegen besonderer Umstände tiefer sind als ursprünglich berechnet, so nehmen wir unsere Verantwortung wahr und erstatten die Überschüsse an die Versicherten zurück.

Von dieser Erstattung profitieren knapp 500‘000 Versicherte, die am 31.12.2020 in den Kantonen Genf, Waadt, Neuenburg, Basel-Stadt, Graubünden und Tessin wohnhaft waren.

Je nach Kanton erhalten die betroffenen Versicherten einen Betrag zwischen CHF 30 und CHF 150 pro Erwachsenen und jungen Erwachsenen und CHF15 bis CHF 75 pro Kind.

Die Gesundheitskosten sind je nach Kanton unterschiedlich. Die Prämien müssen die Kosten decken und werden kantonal berechnet. Die Erstattung von zu viel erhobenen Prämien folgt der gleichen Logik: Sie wird nur Versicherten aus Kantonen gewährt, in denen die Kosten niedriger waren als die Prämien.

Die Versicherten erhalten im Oktober ein Schreiben. Darin ist das Vorgehen bezüglich der Erstattungen detailliert erklärt. Der Betrag wird auf ihr Bankkonto überwiesen.

Damit die Versicherten von einer Erstattung profitieren können, benötigen sie einen Vertrag, der am 31.12.2020 gültig war. Ausschlaggebend ist die feste Wohnadresse per 31.12.2020. Versicherte, die per 31.12. 2020 den Status eines Grenzgängers, Rentners oder entsandten Arbeitnehmers hatten, sind demzufolge ausgeschlossen.

Falls die gesamten Prämieneinnahmen eines Krankenversicherers im Laufe eines Jahres höher sind als die Gesundheitskosten, die er im gleichen Zeitraum übernimmt, fliesst der Überschuss in die Reserven ein. Wenn die Reserven nach den gesetzlichen Vorgaben ausreichend sind, kann dieser Betrag den Versicherten zurückerstattet werden. Das ist aber nicht obligatorisch. Momentan machen wenige Versicherer von dieser Möglichkeit Gebrauch. Assura hingegen hat bereits 2019 eine solche Erstattung vorgenommen.

Bevor Assura die Erstattung durchführen kann, benötigt sie die Genehmigung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Diese wurde im September erteilt.

Ja. Von der Erstattung profitieren alle Personen, die am 31.12.2020 in den oben genannten Kantonen wohnhaft und bei Assura versichert waren.

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