Die QR-Rechnung ersetzt die Einzahlungsscheine.

In der Schweiz lösen die QR-Rechnungen ab 1. Oktober 2022 definitiv die bisherigen Einzahlungsscheine ab. Hier einige Informationen, die den Übergang erleichtern:

Bezahlen Sie Ihre Rechnungen mit einem Dauerauftrag oder mit einer Zahlungsvorlage per E-Banking?

Löschen Sie diese und richten Sie einen neuen Dauerauftrag respektive eine neue Zahlungsvorlage mit den Angaben auf der QR-Rechnung ein. Benutzen Sie dazu Ihre Prämienrechnung für den Monat Oktober.
Denken Sie daran, die Referenznummer korrekt zu erfassen, es kann sonst zu Verzögerungen in der Zahlungsbearbeitung und zu überflüssigen Zahlungserinnerungen kommen.

Verwenden Sie derzeit ein Lastschriftverfahren (LSV, CH-DD Swiss Direct Debit) oder ein elektronisches Rechnungsstellungssystem wie «eBill»?

In diesem Fall müssen Sie nichts unternehmen

Erledigen Sie Ihre Zahlungen per Post oder am Schalter?

Weisen Sie anstelle des bisherigen Einzahlungsscheins die QR-Rechnung vor.

Vorsicht! Rechnungen mit Einzahlungsscheinen können ab dem 1. Oktober nicht mehr verwendet werden, denken Sie daran, diese bis Ende September zu bezahlen. Damit vermeiden Sie eine unnötige Mahnung.

Bei Fragen oder Schwierigkeiten hilft Ihnen Ihre Bank oder PostFinance gerne weiter.

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